Maler in meiner Nähe

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RATGEBER

Ratgeber: Malerbetriebe in meiner Nähe (2026)

Du beauftragst einen eingetragenen Malerbetrieb, legst Umfang, Preis und Termin schriftlich fest und prüfst die Arbeit vor der Abnahme.

Pinsel taucht in blaue Wandfarbe, daneben offene Farbdosen in Rot und Grün
Symbolbild · Foto: United Soybean Board, CC BY 2.0 · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Betrieb findenMehrere Malerbetriebe anfragen und den Eintrag in der Handwerksrolle bei der Kammer erfragen.
  2. Termin vor OrtFlächen zeigen und ausmessen lassen, Umfang, Termin und Preis schriftlich festhalten.
  3. Angebot prüfenAngebote vergleichen: Vor-, Nach- und Nebenarbeiten sollen enthalten sein, Festpreis schriftlich vereinbaren.
  4. Abnehmen und zahlenMängel im Protokoll vermerken, Rechte vorbehalten, Rechnung per Überweisung bezahlen.

Malerarbeiten gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Einen solchen Betrieb führen darf nur, wer in der Handwerksrolle steht. Frag deshalb vor dem Auftrag nach der Eintragung. Eine Abrede „ohne Rechnung“ kann den ganzen Werkvertrag nichtig machen. Dann hast du als Auftraggeber keine Mängelansprüche.

Plane einen Termin vor Ort ein: Flächen und Umfang klärst du am besten dort. Zeig alle Flächen, lass sie ausmessen und frag, welche Vor-, Nach- und Nebenarbeiten im Preis stehen. Halte Umfang, Termin und Vergütung verbindlich fest, am besten schriftlich, und notiere auch mündliche Absprachen vom Termin.

Am Ende steht die Abnahme des Anstrichs. Mit ihr wird die Vergütung fällig, und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt. Prüfe das Ergebnis deshalb in Ruhe und vermerke Mängel im Protokoll, bevor du unterschreibst. Zahle per Überweisung, wenn du den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen willst.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Zoll (Bundesfinanzverwaltung), Verbraucherzentralen (Stand der Seite 03.02.2026), Verbraucherzentralen (Stand der Seite 10.12.2025), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Finanzen (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: BMF-Schreiben vom 09.11.2016 zu § 35a EStG, geändert durch BMF vom 01.09.2021)

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Häufige Fragen

Muss ich für einen Kostenvoranschlag beim Maler zahlen?

Nur, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Sonst dürfen Handwerker dafür keine Vergütung verlangen. Frag deshalb vor dem Termin nach. Ein Kostenvoranschlag bindet den Betrieb nicht, an den Preis eines Angebots ist er in aller Regel gebunden. Mehr dazu →

Muss ich beim Auszug von einem Maler streichen lassen?

Das hängt vom Mietvertrag ab. War die Wohnung bei der Übergabe unrenoviert und gab es keinen angemessenen Ausgleich, ist eine Formularklausel unwirksam, die dir die Schönheitsreparaturen auferlegt. Muss gestrichen werden, dürfen Mietende nach dem Verbraucherportal Bayern selbst streichen. Lass den Vertrag im Zweifel prüfen. Mehr dazu →

Wie prüfe ich, ob ein Malerbetrieb in der Handwerksrolle steht?

Maler und Lackierer ist zulassungspflichtig, betreiben dürfen es nur Eingetragene. Eine Einzelauskunft beantragst du bei der zuständigen Handwerkskammer. Service Berlin nennt als Beispiel, dass auch Privatpersonen mit Auftragsabsicht ein berechtigtes Interesse haben können. Frag die Kammer nach Ablauf und Gebühren. Mehr dazu →

Kann ich den Vertrag widerrufen, den ich zu Hause unterschrieben habe?

Unter Umständen ja. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, auch bei Verträgen in einer Privatwohnung. Die Frist dauert 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss, sofern nichts anderes bestimmt ist. Ob es bei dir gilt, klärst du im Zweifel mit rechtlichem Rat. Mehr dazu →

Was tun, wenn der Anstrich Mängel hat?

Halte Mängel im Abnahmeprotokoll fest und behalte dir die Rechte vor, sonst stehen dir bei einem bemerkten Mangel Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung nicht zu. Verlange die Beseitigung schriftlich mit Frist. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme: zwei Jahre oder, bei Bauwerken, fünf. Welche Frist gilt, hängt von der Art der Arbeit ab. Mehr dazu →

Kann ich Malerkosten von der Steuer absetzen?

Für Handwerkerleistungen ermäßigt sich die Steuer auf Antrag um 20 Prozent, höchstens um 1.200 Euro. Du brauchst eine Rechnung und musst überweisen, begünstigt sind nur Arbeitskosten. Ein Gesetzentwurf will ab 2027 auf 15 Prozent und 900 Euro senken. Beschlossen ist das nicht. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 19.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

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